Pflegekostenzuschüsse

Pflegekostenzuschüsse - was tun, wenn das eigene Einkommen inkl. Pflegegeld nicht ausreicht?

Der Gesetzgeber geht im Prinzip davon aus, dass jeder Bewohner eines Pflegeheims für die anfallenden Kosten selbst aufzukommen hat. Dazu wird auf das Einkommen (z.B. Pension) und auf das Pflegegeld zugegriffen. 
Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird in anerkannten Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Sonnenhof sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen, die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden.

 

Wie erhält man diesen Kostenzuschuss?

Es muss ein Sozialhilfeantrag an jene Bezirkshauptmannschaft, bzw. Sozialamt gestellt werden, der die jeweilige Heimatgemeinde des Pflegebedürftigen zugehörig ist.

 

Was bleibt?

Jedem Gast eines Pflegeheimes bleibt jeden Monat ein Betrag, der ihm private Ausgaben gestattet. Unangetastet bleiben 20% der monatlichen Pension, die gesamte 13. und 14. Pension sowie ein kleiner Teil des Pflegegeldes. 

Telefon: +43(3155)5175
Fax: +43(3155)5175-8
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