Stationäre Pflege in der Steiermark

Die steirische Landespolitik hat vor mehr als 25 Jahren, nicht zuletzt aus budgetären Gründen die legislativen Weichen dafür gestellt, dass unter Einhaltung klar definierter Qualitätskriterien eine Gleichstellung zwischen öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Pflegeheimbetrieben besteht und damit den steirischen pflegebedürftigen Mitmenschen, die einen Zuschussbedarf haben, die freie Heimwahl ermöglicht wurde.

Konkret bedeutet dies, dass alle von Landes-, Bezirks- oder Gemeindeseite betriebenen Einrichtungen aber auch gemeinnützige, private und konfessionelle Pflegeheime nicht nur derselben gesetzlichen Tagsatzregelung unterliegen, sondern auch dieselben Auflagen zu erfüllen haben.

 

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